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Bistumsleitung Die
Mitglieder des Domkapitels wirken an der Leitung der Diözese mit. In der
Regel leiten sie als Dezernenten wichtige Bereiche der Bistumsverwaltung und beraten
als Mitglieder der Dezernentenkonferenz und des Geistlichen Rats den Bischof.
Zu bestimmten Veräußerungsgeschäften und Akten der außerordentlichen
Vermögensverwaltung des Bistums ist außerdem die besondere Zustimmung
des Domkapitels vorgeschrieben. Nach den Statuten des Domkapitels geht
bei Tod oder dem Ausscheiden eines Bischofs aus dem Amt (Sedisvakanz) die Leitungsbefugnis
für das Bistum zunächst unmittelbar auf den dienstältesten Weihbischof
über. Innerhalb von acht Tagen wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator.
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